Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem 

"Tierhalter"

und 

"Lunas Tierbetreuung"

Inh. Claudia Krüdener

Am Steig 4

93309 Kelheim

Gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen u.a. alle Angebote, Aufträge und Beratungen.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des unterschriebenen Betreuungsvertrages des "Tierhalters" (auch per E-Mail) zustande, wenn Buchungszeitraum, Anzahl der Tiere und Tierart vorliegen und dem "Tierhalter" die Betreuung durch "Lunas Tierbetreuung" bestätigt wurde.

Für den benannten Zeitraum wird "Lunas Tierbetreuung" Ihre Haustiere qualifiziert versorgen. "Lunas Tierbetreuung" verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt von Inventar und Pflanzen zu achten. "Lunas Tierbetreuung" verpflichtet sich, jedes anvertraute Tier liebevoll und fachgerecht zu behandeln, auf seinen Gesundheitszustand und das Allgemeinbefinden zu achten. "Lunas Tierbetreuung" versichert dem "Tierhalter" die ausgehändigten Haustürschlüssel nicht an Dritte auszuhändigen und sorgsam zu verwahren.

Der "Tierhalter" ist verpflichtet die Räume/das Gebäude "Lunas Tierbetreuung" in einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen und unzugänglich aufbewahrt werden. Nach Rückkehr des "Tierhalters" aus Urlaub etc. verpflichtet der "Tierhalter" sich innerhalb von 24 Stunden mit "Lunas Tierbetreuung" Kontakt aufzunehmen.

Der "Tierhalter" stellt die für die Betreuung der Tiere notwendigen Materialien wie Futter, Medikamente, Einstreu etc. in ausreichender Menge zur Verfügung. Nach Absprache kann dies auch im Vorfeld von "Lunas Tierbetreuung" besorgt werden. Hierfür ist dann jedoch ein Aufschlag vom "Tierhalter" zu entrichten. Ebenso sind, je nach Bedarf, Fressnäpfe, Trinkgefäße etc. vom "Tierhalter" zur Verfügung zu stellen. Die Übergabe der Schlüssel für die zu betreuenden Objekte erfolgt persönlich, nach Vereinbarung. Nachdem der "Tierhalter" sich nach seiner Rückkehr bei "Lunas Tierbetreuung" gemeldet hat, werden die Schlüssel dann zum vereinbarten Termin wieder zurückgegeben. Der "Tierhalter" verpflichtet sich, für Notfälle seine Kontaktdaten zu hinterlassen und eine Kontaktperson vor Ort anzugeben, die im Notfall benachrichtigt werden soll.

Im Falle, dass vom "Tierhalter" zu wenig Tiernahrung etc. zur Verfügung gestellt wurde, wird "Lunas Tierbetreuung" diese einkaufen und die zusätzlich anfallenden Kosten gegen Kassenbeleg abrechnen.

Der "Tierhalter" versichert, dass das zu betreuende Tier sein Eigentum ist. 

Der "Tierhalter" versichert, dass er für alle von seinem Tier verursachten Schäden während der Betreuung haftet, insbesondere bei Katzenfreigängern. 

Der "Tierhalter" versichert, wenn er einen Hund von "Lunas Tierbetreuung" betreuen lässt, dass er eine Hundehaftpflichtversicherung für diesen zu betreuenden Hund abgeschlossen hat.

Der "Tierhalter" informiert "Lunas Tierbetreuung" über alle notwendigen Dinge wie Krankheiten, Allergien und eventuelle Unverträglichkeiten. Der "Tierhalter" stellt Medikamente die von "Lunas Tierbetreuung" verabreicht werden sollen, in ausreichender Menge zur Verfügung. 

Der "Tierhalter" erklärt sich damit einverstanden, dass die Weitergabe aller erforderlichen Daten hinsichtlich einer tierärztlichen Behandlung weitergegeben werden darf. 

Der "Tierhalter" stellt sicher, dass das zu betreuende Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasitenbefall ist. Bei Hunden und Freigängerkatzen auch, dass das Tier entwurmt und nachweislich geimpft ist. Der Impfpass, falls vorhanden, muss sichtbar bereit liegen. 

"Lunas Tierbetreuung" haftet nicht bei Erkrankung, Verletzung oder Tod des zu betreuenden Tieres. 

Bei plötzlicher Erkrankung oder Verletzung des zu betreuenden Tieres während der Betreuungszeit durch "Lunas Tierbetreuung", wird der Tierhalter umgehend von "Lunas Tierbetreuung" informiert. Sollte dies nicht möglich sein, ist "Lunas Tierbetreuung" berechtigt, den Haustierarzt oder einen entsprechenden Notdienst aufzusuchen. Der "Tierhalter" trägt die Kosten für die Tierarztrechnung, Medikamente, Fahrtkosten etc. 

Der "Tierhalter" hinterlässt für Notfälle die Adresse des behandelnden Tierarztes.

"Luans Tierbetreuung" haftet nicht für vermisste Freigängerkatzen oder andere entlaufene Haustiere, solange die Sorgfaltspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde. 

Sämtliche Leistungen gelten für den vereinbarten Betreuungszeitraum. Sofern außerordentliche Gründe vorliegen, kann der Vertrag durch "Lunas Tierbetreuung" fristlos gekündigt werden. Außerordentliche Gründe sind insbesondere unzumutbare Verhaltensweisen der Tiere, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen können, sowie falsche Angaben zum Gesundheitszustand und Pflegeaufwand der Tiere.  Sollte von Seiten des "Tierhalters" ein vereinbarter Betreuungstermin aus wichtigen Gründen nicht stattfinden können, ist "Lunas Tierbetreuung" unverzüglich zu verständigen.

Die Zahlung der Betreuungszeit erfolgt mit 50% des fälligen Betrages in bar, per PayPal oder Überweisung vor Antritt der Betreuung und die restlichen 50% des Betrages sind in bar, per PayPal oder Überweisung danach fällig. 

Im Falle einer Stornierung oder kurzfristigen Absage fallen für den "Tierhalter" für den gebuchten Zeitraum Stornierungsgebühren wie folgt an: 

- 84 Tage - 50 Tage vor Betreuungsbeginn = 25% der vereinbarten Betreuungskosten

- 49 Tage bis 15 Tage vor Betreuungsbeginn = 50% der vereinbarten Betreuungskosten

- 14 bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn = 80% der vereinbarten Betreuungskosten

- bei Absagen von weniger als 7 Tagen vor Betreuungsbeginn ist der gesamte Betrag der vereinbarten Betreuungskosten als Ausfallentschädigung zu leisten. 

Die Stornierungsgebühren werden zum Ablauf des ursprünglichen Betreuungszeitraumes fällig. 

Während des Betreuungszeitraumes bleibt der "Tierhalter" Eigentümer des Tieres nach § 833 (Tierhaltergefährdungshaftung). 

"Lunas Tierbetreuung" übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuende Tier verursacht werden. Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. "Lunas Tierbetreuung" haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Bei Gefahr für Hab und Gut ist "Lunas Tierbetreuung" berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienste etc. einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom "Tierhalter" zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt. 

 

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